Unternehmerwissen

Neufassung der F-Gase-Verordnung

Gemeinsame Stellungnahme zur Neufassung der F-Gase-Verordnung.

Mittwoch, 13.07.2022

Gemeinsame Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der F-Gase-Verordnung.

Quelle: Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V.
Gemeinsame Stellungnahme zur Neufassung der F-Gase-Verordnung
Die Branchenverbände BTGA – Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V., FGK – Fachverband Gebäude-Klima e.V. und RLT-Herstellerverband – Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der F-Gase-Verordnung veröffentlicht. Die Stellungnahme wurde im Rahmen der Verbändeanhörung an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz übermittelt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Kenntnis gegeben.

In der Stellungnahme begrüßen die drei Verbände viele Aspekte des Vorschlags der EU-Kommission, die die Anforderungen an Dichtheitsprüfungen, Eindämmung, Berichterstattungen, Zertifizierung und Schulung erweitern werden. Sie weisen aber auch darauf hin, dass der Vorschlag eines ehrgeizigeren HFKW-Phase-Down (stufenweise Reduzierung teilfluorierter Kohlenwasserstoffe) de facto zu einem Ausstieg aus diesen Kältemitteln bis 2027 führen würde. Auf HFKW als Kältemittel sind jedoch auch Wärmepumpen angewiesen. Ein Ausstieg bis zum Jahr 2027 würde die beschleunigte und umfassende Einführung von Wärmepumpen in den kommenden Jahren ernsthaft gefährden – die Klimaschutz- und Energieeinsparziele für 2030 würden in weite Ferne rücken.

BTGA, FGK und RLT-Herstellerverband fordern deshalb, die aktuelle Regelung zur Reduzierung bis mindestens 2030 beizubehalten. Sie stellt sicher, dass genügend Kältemittel zur Verfügung stehen, um die erforderliche Marktdurchdringung der Wärmepumpen und damit die Klimaschutzziele im Gebäudebereich erreichen zu können. Außerdem soll nach Auffassung der Verbände nicht allein das Kältemittel in den Fokus gestellt werden, sondern die Gesamtenergieeffizienz der Anlage. Dieser so genannte TEWIFaktor berücksichtigt nicht nur den direkten Einfluss des Treibhausgases im unwahrscheinlichen Fall des Austritts, sondern auch die Emissionen im Lebenszyklus der Anlage.

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