Die allgemeine Bauartgenehmigung, kurz aBG, ersetzt seit Juli 2017 die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für Bauarten und kann beim DIBt beantragt werden. In dieser neuen Bescheid-Art werden die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauarten geregelt. Die Bauordnungen der Bundesländer zielen auf die Sicherheit von Bauwerken ab. Um diese zu gewährleisten, kann es notwendig sein – zusätzlich zu den Produkteigenschaften – Aspekte des Zusammenfügens von Bauprodukten zu baulichen Anlagen ("Bauart") zu regeln. Insbesondere dann, wenn sich wichtige Eigenschaften einer baulichen Anlage erst aus dem Zusammenwirken verschiedener Bauprodukte ergeben.
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