Gesamtenergieeffizienzrichtlinie EPBD Die aktuelle EPBD 2018 [5] enthält keine detaillierten Anforderungen an die konkrete Planung von RLT-Anlagen. Es wird lediglich grundsätzlich festgestellt, dass bei der Festlegung von nationalen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden mögliche negative Auswirkungen (wie eine unzureichende Belüftung) zu vermeiden sind.
Gebäudeenergiegesetz GEG Nach aktuellem GEG 2023 [6] müssen RLT-Anlagen mit Zu- und Abluft-Funktion, die für einen Luftvolumenstrom von mindestens 4.000 m3/h ausgelegt sind, mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung (mindestens Klasse H3 nach DIN EN 13053 [2]) ausgerüstet werden. Ausnahmen sind lediglich zulässig, wenn die rückgewonnene Wärme nicht genutzt werden kann oder wenn die Abluft- und Zuluft-Systeme vollständig räumlich getrennt sind.
Arbeitsstättenrichtlinien ASR Nach ASR A3.6 [1] darf Abluft aus Räumen mit Lasten (Stoff-, Feuchte-, Wärmelasten) nur als Umluft genutzt werden, wenn Gesundheitsgefahren und Belästigungen ausgeschlossen werden können. Eine Wärmerückgewinnung (WRG) wird in der ASR A3.6 [1] nicht gefordert.
DIN EN 13053 Nach DIN EN 13053 [2] sollten RLT-Anlagen mit Zu- und Abluft sowie mit Heizfunktion mit einer WRG ausgestattet werden, die über eine thermische Bypass-Vorrichtung verfügen muss. Für die Bewertung der WRG werden Klassen für den energetischen Wirkungsgrad bei balancierter Fahrweise (Abluftmassestrom = Zuluftmassestrom) definiert.
VDI 6022 In VDI 6022-1 [8] wird gefordert, dass Umluft mit Anteilen von Abluft mit hohem oder sehr hohem Verunreinigungsgrad nur mit Abluftreinigungsverfahren, wie Luftwäscher oder Elektrofilter, genutzt werden darf, um eine der Gesundheit zuträgliche Zuluft zu erzeugen. In speziellen Fällen (wie bei Toilettenabluft) ist das Verwenden der Abluft als Umluft nicht zulässig.
Auch Zuluft muss nach VDI 6022-1 [8] zum Sicherstellen hygienischer Verhältnisse und zum Schutz des Lüftungsgeräts gefiltert werden. Die geforderten Filterklassen nach DIN EN ISO 16890 [4] ergeben sich dabei in Abhängigkeit von der Außenluftqualität.
Technische Aspekte
Unmittelbar im Zusammenhang mit der Fragestellung, ob ein Abluft- oder ein Umluft-System zum Einsatz kommen soll, steht die Überlegung, wie ein energieeffizienter Betrieb der RLT-Anlage realisiert werden kann. Während bei Umluft-Systemen systemimmanent die Wärme- und Feuchterückgewinnung für den Umluftanteil vollständig und damit mit einer Rückwärmzahl oder Rückfeuchtezahl von 100 Prozent erfolgt, stehen für Abluft-Systeme verschiedene Möglichkeiten für die WRG zur Verfügung (Abbildung 3).
Für die WRG mit Wärmeübertragern werden dafür wiederum Rückwärmzahlen und bei Enthalpie-Wärmeübertragern zusätzlich Rückfeuchtezahlen als Wirkungsgrade der WRG definiert, die jedoch systembedingt wegen der limitierten Größe der Wärmeübertrager unter 100 Prozent liegen. Für Wärmepumpen werden hingegen Leistungszahlen COP („coefficient of power“) und Jahresarbeitszahlen SCOP („seasonal coefficient of performance“) als Verhältnis von Nutzen zu Aufwand definiert.
Wesentliche Unterschiede bestehen zwischen Abluft- und Umluft-Systemen auch hinsichtlich der Realisierung von hygienischen Raumluftverhältnissen. Bei Abluft-Systemen liegt der Fokus auf dem Luftaustausch und damit der Abfuhr von Schadstoffen.
Mit diesem Prinzip können sowohl feste und flüssige Partikel (wie Feinstaub, aber auch – gegebenenfalls virentragende – Aerosolepartikel) als auch gasförmige Luftbestandteile (wie Kohlendioxid, flüchtige organische Komponenten, Gerüche) wirksam abgeführt werden. Unabhängig davon ist es möglich und notwendig, die dem Raum zugeführte Zuluft adäquat, beispielsweise nach den Vorgaben von VDI 6022-1 [8], zu filtern.