Basiswissen

EU-Gebäuderichtlinie 2024

Mittwoch, 29.05.2024

Zudem müssen die EU-Staaten zentrale Anlaufstellen (sogenannte „one-stop shops“) für Hauseigentümer, kleine und mittelgroße Unternehmen und alle an Renovierungen beteiligten Akteure einrichten, welche gezielte und unabhängige Unterstützung und Beratung anbieten, zum Beispiel beim Einreichen von Förder- und Genehmigungsanträgen.

Höhere Standards für Gebäude

Mit der überarbeiteten Richtlinie werden Nullemissionsgebäude zum neuen Standard für Neubauten. Alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude dürfen spätestens ab dem 1. Januar 2030 keine Emissionen fossiler Brennstoffe am Standort verursachen.

Die Mitgliedstaaten müssen auch dafür sorgen, dass neue Gebäude solarfähig sind, das heißt, sich für das Anbringen von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf dem Dach eignen. Das Installieren von Solarenergieanlagen soll für neue Gebäude zum Normalfall werden. Für bestehende öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude wird das ab 2027 schrittweise verpflichtend – sofern dies technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar ist.

Umweltqualität in Innenräumen als wesentliches Thema

Die Luftqualität in Innenräumen wirkt sich unmittelbar auf die Gesundheit aller aus. Die Mitgliedstaaten müssen deshalb Bedingungen festlegen, um ausreichende Raumklimaqualität in Gebäuden zu gewährleisten. Die überarbeitete EPBD sieht vor, dass neue Nichtwohngebäude mit Mess- und Kontrollgeräten zum Überwachen und Regulieren der Raumluftqualität ausgestattet werden. Dies gilt auch für bestehende Nichtwohngebäude, wenn sie einer größeren Renovierung unterzogen werden – sofern das dabei technisch und wirtschaftlich machbar ist.

EPBD und Gebäude in Europa

  • 40 % des Energieverbrauchs in der EU gehen auf Gebäude zurück. Die neugefasste Gebäuderichtlinie (EPBD) schafft den Rechtsrahmen, um das enorme Einsparpotential im Gebäudebereich effektiv zu nutzen.
  • Die neue EPBD soll vor dem Sommer in Kraft treten und bis Mitte 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
  • Sie geht auf den Kommissionsvorschlag vom Dezember 2021 zurück und ist das Ergebnis eines Gesetzgebungsverfahrens, an dem das Europäische Parlament, der EU-Ministerrat und die Europäische Kommission beteiligt waren.

[Stefan Moser, Nina Neumann, Thibault Roy / Referat B3 – Gebäude und Produkte / Generaldirektion Energie / Europäische Kommission / 1049 Etterbeek, Belgien / https://energy.ec.europa.eu/index_en?prefLang=de]

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Mittwoch, 25.09.2024

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