Die allgemeine Bauartgenehmigung, kurz aBG, ersetzt seit Juli 2017 die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für Bauarten und kann beim DIBt beantragt werden. In dieser neuen Bescheid-Art werden die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauarten geregelt. Die Bauordnungen der Bundesländer zielen auf die Sicherheit von Bauwerken ab. Um diese zu gewährleisten, kann es notwendig sein – zusätzlich zu den Produkteigenschaften – Aspekte des Zusammenfügens von Bauprodukten zu baulichen Anlagen ("Bauart") zu regeln. Insbesondere dann, wenn sich wichtige Eigenschaften einer baulichen Anlage erst aus dem Zusammenwirken verschiedener Bauprodukte ergeben.
allgemeine Bauartgenehmigung (aBG)
Montag, 14.12.2020