TGA

Potentialausgleichsschiene

Donnerstag, 20.10.2016

Die Potentialausgleichsschiene ist Bestandteil der Elektroinstallation und des inneren Blitzschutzes eines Gebäudes. Sie besteht aus einer Metallleiste, auf der Schraubklemmen verschiedener Größe angebracht sind, die zum Anschluss von Erdungs- und Schutzleitungen in Innenräumen dienen. Die Potentialausgleichsschiene legt alle über sie miteinander verbundenen metallenen Strukturen und Einrichtungen eines Gebäudes sowie den Fundamenterder auf ein gemeinsames Erdpotential.

Die üblicherweise an die Potentialausgleichsschiene angeschlossenen Gebäudeeinrichtungen sind unter anderem:

  1. Erder(-anlage), insbesondere der Fundamenterder
  2. Schutzleiter der Elektroinstallation
  3. der Potentialausgleichsleiter am HÜP (Hausübergabepunkt) des Kabelfernsehens
  4. Verteilerschränke der Kommunikationsinfrastruktur sowie evtl. die Telefonanlage
  5. PE-Anschluß von Überspannungsableitern
  6. die Blitzschutzanlage
  7. alle metallischen Baukonstruktionsteile, wie
  • Heizungs-, Wasser- und Gasrohre
  • Tankrohrleitungen (über Funkenstrecke)
  • Antennenanlage
  • Aufzugsanlagen
  • Handläufe und Geländer aus Metall

Die Einbeziehung von metallischen Badewannen und Duschwannen in den Potentialausgleich wird nicht mehr gefordert. Stattdessen muss ein Zusatzpotentialausgleich geschaffen werden, der alle leitfähigen Rohrsysteme nahe beim Eintritt der Leitungen in das Bad einbezieht. Mit Ausnahme der Erdungsanlage, der Schutzleiter und der Blitzschutzanlage werden die Anschlüsse in der Regel mit Kupferleitern in einem Mindestquerschnitt von 2,5 qmm bei mechanisch geschützter bzw. 4 qmm bei ungeschützter Verlegung ausgeführt.

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