Allerdings spielt die Luftfeuchtigkeit in den bisherigen Normen für die Auslegung der Lüftungs- und Klimatechnik eher eine untergeordnete Rolle. Die DIN EN 16798-1 stellt in Abschnitt 6.5 und im Anhang B.3.3 Anforderungen an die Raumluftfeuchtigkeit, die sich im Wesentlichen aus den Ansprüchen der Behaglichkeit und der bauphysikalischen Randbedingungen ableiten. Eine gesundheitliche Bewertung oder eine mit Blick auf eine Krankheitsübertragung über die Atemwege erfolgt nicht.
Der FGK hat aus diesem Grund mit dem Statusreport 58 Anforderungen an die Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg definiert. Er empfiehlt, „Kategorie I“ der DIN EN 16798-1 anzuwenden. Demnach ist eine Raumluftfeuchtigkeit von mindestens 40 Prozent in Kombination mit den entsprechenden lüftungstechnischen Maßnahmen dazu geeignet, das Infektionsrisiko über die Atemwege zu verringern.
Akustische Kriterien
Nicht zuletzt gibt es noch einen wichtigen Punkt, der oft erst nach der Inbetriebnahme der Anlagentechnik ins Bewusstsein rückt: Das ist die Lärmemission der technischen Anlagen. Aktuelle Erfahrungen bei Raumüberprüfungen in Schulen mit mobilen Raumluftreinigern zeigen, dass bei zu hoher Lärmemission die Geräte in der Leistung stark reduziert oder kurzerhand abgeschaltet werden.
In diesem Zusammenhang ist allen Beteiligten noch mal klar geworden, dass für die akustischen Anforderungen die in ASR A3.7 vorgegebenen Werte einzuhalten sind. Der zulässige Schalldruckpegel beträgt zum Beispiel für Schulen 35 dB(A) an jeder Stelle des Raums. Dies ist ambitioniert und lässt sich von mobilen Geräten nur sehr schwer erfüllen. Aber auch die ins Gebäude integrierten Klima- und Lüftungsanlagen müssen hinsichtlich der hohen akustischen Anforderung für derartige Räume sorgfältig ausgewählt werden.
An dieser Stelle sei auf die Stolperfalle „Schalldruck/-leistung“ hingewiesen. Beide Größen werden in der Dezibel-Skala als normierte Pegel angegeben und daher schnell verwechselt. Der Schallleistungspegel kennzeichnet das Gerät und sollte sich dem Datenblatt entnehmen lassen. Der Schalldruckpegel hingegen entspricht dem von einer Person wahrgenommenen Geräusch.
Die Lautstärke eines Geräuschs ist, ausgehend von der Schallleistung des Gerätes, von vielen weiteren Parametern abhängig – unter anderem Raumgeometrie/-größe, Absorptionsmaterialien, Aufstellungsort und Entfernung. Hierzu hilft ein Fachplaner. Allgemeine Hinweise können auch der kürzlich veröffentlichten VDI-Expertenempfehlung VDI-EE 4300 Blatt 14 „Anforderungen an mobile Luftreiniger“ und demnächst dem in Überarbeitung befindlichen Leitfaden „Schullüftung“ des FGKs entnommen werden.
Das Institut für Luft- und Kältetechnik (ILK) Dresden hat sich ebenfalls der Thematik angenommen und entwickelt in einem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderten Forschungsvorhaben nach akustischen Kriterien ein Regelungskonzept für Klimaanlagen [4]. Einen Auszug aus einer ersten Anlagensimulation zeigt Abbildung 3. Simuliert wurde der Verlauf der CO2-Konzentration in einem Klassenzimmer für drei unterschiedliche Regelstrategien mit einer hinsichtlich der Lärmemission marktüblichen Lüftungsanlage.
Strategie 1 folgt der gegenwärtigen Normung mit einem Außenluftvolumenstrom von 25 m3/h je Person. Damit wird eine CO2-Konzentration in der Raumluft von < 1.000 ppm sichergestellt, wobei allerdings mit der gewählten Lüftungsanlage die akustischen Anforderungen nicht eingehalten werden. In Strategie 2 wird die Anlage immer dann im Luftvolumenstrom reduziert, wenn der Geräuschpegel im Raum niedrig ist. So sind keine akustischen Störungen zu erwarten, allerdings steigt die CO2-Konzentration innerhalb der Unterrichtsstunde auf 1.500 ppm an.