Für Baumaßnahmen der öffentlichen Hand gibt es detaillierte Vorgaben zum Einhalten von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten. Beim Errichten von Gebäuden und Außenanlagen sind die Kriterien gemäß dem „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ und die Angaben im „Ökologischen Baustoffinformationssystem Wecobis“ einzuhalten. Zu den vielen Soll-Kriterien gehören geringe Lärm- und Schadstoffemissionen der Baumaschinen, Einsatz umweltverträglicher Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel oder recyclinggerechte Konstruktion von Maschinen und Geräten.
Auch Instandhaltung und Flächenbewirtschaftung werden zunehmend unter ökologischen Aspekten betrachtet. Dabei steht oft weniger die Beschaffung von Produkten und Gegenständen im Fokus, sondern vielmehr die Vergabe und Regelung von Dienstleistungen. Hier drehen sich die Auflagen und Forderungen dann vor allem um die Umweltfreundlichkeit der eingesetzten Produkte und Geräte. Ebenso spielen die Produktionsbedingungen zum Teil eine Rolle.
Konkrete Tipps
Zum Sichern der eigenen Wettbewerbsfähigkeit und einer erfolgreichen Teilnahme an öffentlichen Vergaben ist es für Unternehmen unabdingbar, nachhaltig zu werden – nicht nur wegen des Sorgfaltspflichtengesetzes. Geeignete Übersichten zu Nachhaltigkeitsanforderungen bieten die „Global Reporting Initiative (GRI)“, die ISO 26000 oder der „Deutsche Nachhaltigkeitskodex“. Auch das Umweltbundesamt veröffentlicht regelmäßig Leitfäden, die Kriterien verschiedener Produkte und Dienstleistungen beschreiben. Zudem gibt es den „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ vom Bundesbauministerium.
Prüfen Sie bei der Teilnahme an einer Ausschreibung alle Unterlagen hinsichtlich der jeweiligen Nachhaltigkeitsanforderungen. Sorgen Sie als Bieter dafür, dass Sie diese erfüllen oder zumindest Alternativen haben. Arbeiten Sie dabei möglichst mit staatlich anerkannten Gütezeichen und erfragen Sie vor Angebotsabgabe, welche Lebenszykluskostenrechner und Berechnungssystematiken verwendet werden. So lässt sich die Schwerpunktsetzung der Angebotswertung ermitteln!
Fazit
Das Einkaufsverhalten der öffentlichen Hand wendet sich in allen Bereichen verstärkt der Nachhaltigkeit zu. Durch das allgemein gesellschaftlich steigende Bewusstsein ist es zunehmend wichtig, dass alle Bauherren und Planer über gut dokumentierte Gebäude(komponenten) verfügen. Lieferanten und Dienstleister sind gut beraten, die eigenen Produkte und Leistungen auf ihre Nachhaltigkeit zu prüfen und zu schauen, unter welchen Bedingungen sie hergestellt werden und was zu einer nachhaltigen Produktion beitragen kann. Nur so wird es in Zukunft gelingen, erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren teilzunehmen.
Oxana Ponomareva, Online-Marketer Dr. Sabine Rittweger, Standortleiterin Vergabe24 GmbH 06108 Halle (Saale) Sabine.Rittweger@vergabe24.de Oxana.Ponomareva@vergabe24.de
Literatur Andreas Haak: „Rechtliche Grundlagen für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung“ https://www.vdz.org/vergabe-beschaffung/rechtliche-grundlagen-fuer-eine-nachhaltige-oeffentliche-beschaffung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Nachhaltige, strategische Beschaffung. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/strategische-beschaffung.html