Raumluft

Maschinelle Schullüftungssysteme

Rahmenbedingungen für maschinelle Schullüftungssysteme verabschiedet.

Samstag, 23.07.2022

Effizientes und nachhaltiges Lernen ist die Grundlage für eine gute (Schul-)Bildung.

Das Bild zeigt Udo Jung
Quelle: Trox GmbH
Udo Jung, Vorstandvorsitzender des Fachverbandes Allgemeine Lufttechnik im VDMA.
Aber auch weitere Rahmenbedingungen wie die architektonische Gestaltung der Lernumgebung spielen eine entscheidende Rolle – ganz besonders aber das Raumklima und damit die Lüftung.

Aber: In vielen Schulen ist schlechte Luft leider immer noch ein Missstand und eine Mindestanforderung, die die Rahmenbedingungen für maschinelle Lüftungssysteme definierte, fehlte bislang. Ein solches Papier wurde jetzt von den führenden Branchenverbänden VDMA (Fachverband Allgemeine Lufttechnik), BTGA, FGK, dem Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte und der TGA-Repräsentanz Berlin veröffentlicht.

Es sieht unter anderem einen Außenluftvolumenstrom von mehr als 25 m³/h pro Person im Raum, einen Schallleistungspegel von weniger als 43 dB(A), Außenluftfilter mit mindestens ePM1 50 % gemäß ISO 16890, behagliche und vollständige Raumströmung oder einen verpflichtenden Einsatz von Wärmerückgewinnung und bedarfsorientierter Einzelraumregelung vor. Die Rahmenbedingungen listen damit die minimalen Anforderungen und Entscheidungskriterien an maschinelle Schullüftungssysteme auf, die beim Entwurf von Förderprogrammen oder offiziellen Richtlinien berücksichtigt werden sollten. Sie beziehen sich auf typische Klassenräume mit ca. 30 Schülern und einer Größe von 50-90 m². Außerdem wird von einer für Klassenräume typischen Aktivität ausgegangen. Für Fachleute und die vertiefte Detailausführung werden zudem die existierenden Normen und Richtlinien genannt.

Udo Jung, Vorstandvorsitzender des Fachverbandes Allgemeine Lufttechnik im VDMA und Geschäftsführer Vertrieb, Technik, Produktion bei der TROX GmbH: „Gerade in Skandinavien wird seit über 20 Jahren durch Regelungen und die Finanzierung maschineller Lüftungsanlagen eine stetig gute Luftqualität in einem Großteil der Schulen erreicht. Auch deshalb ist man dort wesentlich besser durch die Pandemiezeiten gekommen, Schüler:innen und Lehrer:innen profitieren zudem von deutlich besseren Lern- und Arbeitsbedingungen. In Deutschland ist hingegen praktisch nichts passiert. Dabei sind die erforderlichen technischen Lösungen seit Jahren verfügbar – wir freuen uns daher, dass mit dem nun veröffentlichten Grundsatzpapier eine geschlossene und von allen vertretbare einfache Forderung vorliegt, in dem die Grundanforderungen an maschinelle Lüftung in Schulen kurz, prägnant und verständlich definiert werden.“

Das Grundsatzpapier im Anhang steht auch auf der Webseite des VDMA (https://bit.ly/3wBrX6G) zum Download zur Verfügung.

Mindestens zu erfüllende Rahmenbedingungen bei der Planung von maschinellen Schullüftungssystemen

Dieses Dokument listet die minimalen Anforderungen an maschinelle Schullüftungssysteme, die beim Entwurf von Förderprogrammen oder offiziellen Richtlinien berücksichtigt werden sollten. Die Anforderungen beziehen sich auf typische Klassenräume mit ca. 30 Schülern und einer Größe von 50-90 m². Außerdem wird von einer für Klassenräume typischen Aktivität ausgegangen. Folgende technische Rahmenbedingungen sind mindestens zu erfüllen:

Außenluftvolumenstrom >25 m³/h pro Person im Raum Alternativ detaillierte Dimensionierung nach VDI 6040 mit dem Ziel, eine gewichtete durchschnittliche CO2-Konzentration von 1000 ppm während der Unterrichtszeit nicht zu überschreiten.

Schallleistungspegel <43 dB(A) Schallemission der Lüftungsanlage während der Unterrichtszeit, damit die geforderten 35 dB(A)Schalldruckpegel (Dauerschallpegel) im Raum gemäß ASR und VDI 2081 eingehalten werden (unter Annahme einer Raumdämpfung von 8 dB).

Verpflichtender Einsatz von Wärmerückgewinnung Wärmerückgewinnungssysteme führen in Schulen zu großen Energieeinsparungen und sind daher immer vorzusehen. Die Effizienz und auch Regelung der Wärmerückgewinnung sind dabei durch europäische Gesetzgebung reguliert und daher sind Mindestanforderungen an die Effizienz gegeben (siehe Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 der Kommission).

Weiterführende Informationen: https://www.trox.de

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