TGA

Kabeltrasse

Mittwoch, 18.01.2017

Eine Kabeltrasse ist ein Tragkörper für Kabel und elektrische Leitungen. Kabeltrassen sind in der Regel aus Stahl-, Edelstahlblech abgekantet oder halogenfreiem Polyester (GFK pultrudiert) und werden über einen Tragarm an der Decke oder der Wand befestigt.

Zur Befestigung mit Schrauben und Muttern am Tragarm ist die Pritsche gelocht oder geschlitzt, was zusätzlich das Gewicht reduziert und eine gewisse Durchsicht von unten ermöglicht. Kabeltrassen können durch einen Deckel oder Klemmbügel geschlossen werden. Kabel können mit Kabelbindern in der Pritsche organisiert und fixiert werden.

Kabeltrassen werden vornehmlich für große Kabelmengen verwendet, wie sie in Großbauten vorkommen. Sie ermöglichen eine schnelle Kabelverlegung nach der Montage der Pritsche, indem man die Kabel in ihr ablegt. Zusätzlich erleichtert dies eine später eventuell notwendige oder gewünschte Erweiterung der elektrischen Anlage sowie einen Austausch der Leitungen.

Zur Ermittlung der zulässigen Strombelastbarkeit von Kabel und Leitungen sind bei deren Verlegung auf Kabeltrassen die Referenz-Verlegeart E und bei einadrigen Kabeln und Leitungen die Referenz-Verlegearten F oder G nach DIN VDE 0298-4 zugrunde zu legen. Diese Norm gilt insbesondere bei Häufung (Bündelung) von Kabeln auf Kabelpritschen. Des Weiteren sind die metallenen Tragkörper in den örtlichen Potentialausgleich einzubeziehen.

Von einer Kabelanlage in Fluchtwegen, notwendigen Fluren und Treppenhäusern wird Funktionserhalt im Brandfall gefordert, um die Funktion der angeschlossenen Geräte wie beispielsweise Feuerwehraufzüge und Sprinkler sicherzustellen. Insbesondere darf es nicht zum Kurzschluss oder zu einer Stromunterbrechung kommen. Dies soll ein sicheres Verlassen des Gebäudes gewährleisten.

Bei Rettungswegen ist der Funktionserhalt genau entgegengesetzt formuliert. Dort soll sichergestellt sein, dass in einem definierten Zeitraum die Flucht ohne Beeinträchtigung durch Leitungsanlagen wie beispielsweise Kabelpritschen möglich ist. Dies geschieht in der Regel durch Abkofferung (Verkleidung mit Brandschutzplatten) der Anlagen. Der Funktionserhalt richtet sich nach der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) und den landesspezifischen Leitungs-Anlagen-Richtlinien. Dort sind Verlegearten benannt, die einen Funktionserhalt für elektrische Kabelanlagen gewährleisten:

  • Leitungen nach den Prüfanforderungen der DIN 4102-12
  • Leitungen auf Rohdecken, bedeckt mit mindestens 30 mm Estrich
  • Leitungen, die im Erdreich verlegt sind.

Für Kabeltrassen beschreibt die DIN 4102-12:1998-11 das sogenannte „Normtragsystem“:

  • Stützenabstand: SV 1200 mm / AV 1500 mm
  • Zweite Abhängung: im Bereich der Auslegerenden, d.h. zusätzliche Gewindestangen als zweite Abhängung
  • Breite der gelochten Kabelrinne: 600 mm
  • Blechstärke : 1,5–2,5 mm
  • Holmhöhe : 60–110 mm

Je nach vorgeschriebener Dauer des Funktionserhalts heißen die Normen E30 (Funktionserhalt mindestens 30 Minuten) bis E90 für die Leitungsanlagen (Kabel und Pritschen) beziehungsweise I30 bis I90 für die Abkofferung der Kabelpritschen in Fluchtwegen, notwendige Fluren, Treppenhäuser und Rettungswegen.

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