Spätestens seit dem Kyoto-Protokoll (1997) und dem Pariser Klimaabkommen (2015) sind „Klimaschutz“ und damit einhergehend ...
Die Vermessung der Umweltauswirkung
Ökobilanzdaten zeigen Nachhaltigkeit eines Produkts
Mittwoch, 05.06.2024
... „Nachhaltigkeit“ allgemein geläufige Begriffe. Privatpersonen, Unternehmen und Regierungen überdenken immer kritischer ihren Energieverbrauch und ihren Umgang mit materiellen Ressourcen. Wie lässt sich also ein Produkt diesbezüglich transparent darstellen?
Die geschilderte Entwicklung macht vor Gebäuden nicht halt. 2019 verursachten sie immerhin etwa 34 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland [1]. Der Bausektor ist verantwortlich für 90 Prozent des inländischen mineralischen Rohstoffabbaus und 53 Prozent des Abfalls [2]. Dementsprechend groß ist der Einfluss hin zu einer energieeffizienteren und nachhaltigeren Branche.
Hier setzt die jüngste Gesetzgebung der EU an. Über die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) soll die Renovierungsquote steigen und der Gebäudebestand modernisiert und dekarbonisiert werden [3]. So sind unter anderem ab 2027 Ökobilanzdaten für Gebäude gefordert. Weiterhin werden aktuell auch die Ökodesignrichtlinie und anschließend die dazugehörigen Durchführungsmaßnahmen um Anforderungen erweitert, die den Lebenszyklus betreffen: Hersteller sollen zukünftig Daten über die Umweltauswirkung eines Produkts in digitalen Produktpässen zur Verfügung stellen. Und indirekt spielt auch die EU-Taxonomie eine treibende Rolle, die Wirtschaftsakteure hin zu nachhaltigen Aktivitäten leiten soll.
Mögliche Einstufungen
Bereits am Markt etabliert sind private Gebäudenachhaltigkeitszertifikate auf freiwilliger Basis. Über diese kann ein Bauherr oder Investor interessierten Gebäudenutzern oder potentiellen Mietern nachweisen, dass eine Immobilie nachhaltig geplant und errichtet wurde. Führend in Deutschland ist das System der „Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen“ (DGNB) mit Zertifikaten von Bronze bis Platin – je nach Erfüllen des Anforderungskatalogs. Darüber hinaus gibt es in staatlichem Auftrag das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG), welches unter anderem für das Einstufen eines Gebäudes nach der Neubauförderung „Effizienzhaus 40“ benötigt wird. International weit verbreitet sind vor allem die Zertifikate „BREEAM“ und „LEED“. Allen gemeinsam ist, den Einfluss eines Bauwerks auf die Umwelt bereits in der Planungsphase zu berechnen.
Um die Ökobilanz eines Gebäudes bewerten zu können, müssen Umweltdaten zu den verplanten Produkten vorliegen. Die am weitesten verbreitete Möglichkeit zum Messen des Umwelteinflusses von Produkten sind die „Environmental Product Declarations“ (EPD, Umweltproduktdeklarationen). Sie betrachten den gesamten Lebenszyklus eines Produkts, von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung, Montage und Nutzung bis zum Recycling. Die internationalen Normen ISO 14025 und EN 15804 sichern eine einheitliche, also herstellerübergreifende und vergleichbare Systematik zum Erstellen von EPDs.
Praxisbeispiel technische Gebäudeausrüstung
Als Spezialist für dezentrale Klimageräte wollte die Firma Kampmann früh in der Lage sein, Kundenfragen nach Ökobilanzdaten zu beantworten. Dabei wurden zuerst die Produkte identifiziert, die für nachhaltigkeitsbewusste Kundengruppen besonders interessant sind. So wurde der Umwelteinfluss von Unterflurkonvektoren aufgrund wiederholter Anfragen aus Großbritannien als erstes anhand von EPDs dargestellt. Zudem ist Kampmann ein etablierter Hersteller in Hotelbauten, weshalb auch für die beliebte Produktfamilie der „Fan Coils“ EPDs vorhanden sind.
Beim Erstellen einer EPD durchläuft der Hersteller einen mehrstufigen Prozess. Zuerst wird die passende Produktkategorie und die sogenannte „Product Category Rule“ (PCR, Produktkategorie-Regel) ausgewählt. Sie beeinflusst, welches Set an Daten die spätere EPD enthält. Diese Daten erhebt der Hersteller im zweiten Schritt.
Weiterführende Informationen: https://www.kampmann.de/kampmann-heute/technik-und-wissen/epd
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